D&O-Versicherung
Mehr Entscheidungen – mehr Haftung – mehr Versicherung
Die D&O-Versicherung für Manager, Vorstände, Geschäftsführer und mehr …
Aufgrund der sogenannten Geschäftsführerhaftung (Managerhaftung) haften Manager mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen. Zur Absicherung gibt es für Entscheidungsträger in Unternehmen die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) als Unterform der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist sie vor allem für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte von Unternehmen, aber auch für Organe von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen.
D&O-Versicherungen schützen Manager vor Schadensersatzansprüchen aus dem Innen- und Außenverhältnis.
Die größte Zahl von Schadensfällen betrifft die Haftung von Managern im Innenverhältnis. Das sind Ansprüche, die das eigene Unternehmen gegen sie erhebt. Beispielsweise bei Einkommenseinbußen aufgrund von Fehlentscheidungen. Im Außenverhältnis tritt die D&O-Versicherung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ein. Etwa bei Falsch- oder Nichtabführung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen.
Versicherungsnehmer der D&O-Versicherung sind in der Regel Unternehmen, nicht die Manager. Der Abschluss einer solchen Police soll den Fortbestand des Unternehmens sichern. Denn im Schadensfall können sehr hohe Summen oft nicht von den Verantwortlichen eingetrieben werden. Sollte das Unternehmen die D&O-Versicherung nicht übernehmen, können auch Manager sie auf eigene Rechnung abschließen.
Persönliche D&O-Versicherung für Manager
Wenn das Unternehmen für das Sie tätig sind keine D&O-Versicherung, oder eine Ihnen nicht ausreichende Deckung zur Verfügung stellt, haben Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsorgane die Möglichkeit einen eigenen persönlichen Versicherungsschutz für sich abzuschließen.
Dieser persönliche Schutz gewährt Deckung für alle Fälle in denen der Versicherungsnehmer persönlich in Anspruch genommen wird, egal ob von Dritten, eigenen Aufsichtsorganen oder Mitgliedern des selben Organs.
Auch kann die persönliche D&O-Versicherungen eventuell im Unternehmensvertrag vereinbarte hohe Selbstbeteiligungen ausgleichen.
Unverzichtbar ist die persönliche D&O-Deckung bei Ausscheiden aus einem Unternehmen um seinen eigenen dauerhaften Schutz für möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche zu sichern.
Ich berate Sie individuell
Sie wünschen weitere Informationen oder gleich ein persönliches Angebot?
Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Oder gleich anrufen: 0221-4470634