Riester-Rente

Rentenlücke schließen
– staatlich und stattlich

Die Riester-Rente:
sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Rente

Immer weniger Erwerbstätige bezahlen die Renten von immer mehr Ruheständlern – um das gesetzliche Rentensystem zu erhalten, wird der Rentenaufwand sinken, die sich somit auftuenden Versorgungslücken privat geschlossen werden müssen.
Eine gute Möglichkeit für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Beamte oder Landwirte und deren Angehörige ist die „Riester-Rente“. Dabei wird aus eigenen Einzahlungen, staatlichen Zulagen (bis € 154,- Grundzulage, Kinderzulage € 300,- p. Kind/Jahr (€ 185,-- für vor 2007 geborene Kinder), Berufseinsteigerbonus und mehr) und ersparten Steuern (Sonderausgaben bis € 2.100,-/Jahr) ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem dann im Ruhestand lebenslang eine zusätzliche Rente ausgezahlt wird. Und für den Todesfall lassen sich auch die Hinterbliebenen absichern.
Bereits zum Rentenbeginn kann über bis zu 30 Prozent des Kapitals verfügt werden – bei Verträgen von vor 2005 über bis zu 20 Prozent. Bei Arbeitslosigkeit oder im Insolvenzfall ist das eingezahlte Kapital pfändungssicher. Die Wege, zu riestern, sind vielfältig: Rentenversicherung, Bausparen, Fondssparen – gemeinsam finden wir das für Sie passende Produkt.

Geplante Neuregelung zum 01.01.2027:


Die private Altersvorsorge in Deutschland wird aktuell grundlegend reformiert. Der Bundestag hat das entsprechende Altersvorsorgereformgesetz Ende März 2026 verabschiedet. Das Ziel ist es, die oft kritisierte Riester-Rente durch ein renditestärkeres und einfacheres System zu ersetzen.Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten:

Das neue Altersvorsorgedepot:
Das Herzstück der Reform ist das Altersvorsorgedepot. Im Gegensatz zu alten Verträgen gibt es hier keine Pflicht mehr zur Beitragsgarantie.
- Renditechancen: Du kannst künftig in Aktien, Fonds und ETFs investieren, ohne dass der Anbieter garantieren muss, dass deine eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Das ermöglicht langfristig deutlich höhere Renditen.
- Wahlfreiheit: Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin Produkte mit einer 80 %- oder 100 %-Garantie wählen.
- Standardprodukt: Es wird ein besonders einfaches und kostengünstiges Standarddepot geben, bei dem die Effektivkosten auf maximal 1 % gedeckelt sind.

Neue Förderstruktur (Zulagen)
Die staatliche Förderung wird auf ein beitragsproportionales System umgestellt. Wer mehr einzahlt, bekommt mehr vom Staat (bis zu einer Höchstgrenze):

Komponente

Förderung

Voraussetzung / Limit

Grundzulage 1

50 Cent pro 1 € Eigenbeitrag

Bis 360 € Eigenbeitrag pro Jahr (max. 180 € Zulage)

Grundzulage 2

25 Cent pro 1 € Eigenbeitrag

Ab 360 € bis 1.800 € Eigenbeitrag (max. 360 € Zulage)

Kinderzulage

100 % des Eigenbeitrags

Bis 300 € pro Kind/Jahr (bei 300 € Eigenbeitrag)

Startbonus

Einmalige Extra-Zahlung

Für junge Erwachsene (Berufseinsteiger)

Maximale Grundzulage: Insgesamt kannst du so bis zu 540 € pro Jahr an staatlicher Grundzulage erhalten (bei einem Eigenbeitrag von 1.800 €)

Erweiterter Personenkreis
Die Förderung ist nicht mehr nur auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschränkt. Künftig können auch Selbstständige und Freiberufler die staatlich geförderten Depots nutzen und von den Zulagen sowie dem Sonderausgabenabzug profitieren.

Die "Frühstart-Rente" für Kinder
Ein neues Instrument ist die Frühstart-Rente. Der Staat zahlt für Kinder (beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020) vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein spezielles Depot ein. Dies soll als Startkapital für die spätere private Vorsorge dienen.

Mehr Flexibilität bei der Auszahlung
In der Rentenphase bist du nicht mehr zwingend an eine lebenslange Leibrente gebunden.
Sie können zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr wählen.
Vorteil des Auszahlungsplans: Das verbleibende Kapital im Depot ist im Todesfall vererbbar.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?
Es gilt ein Bestandsschutz. Du kannst deinen alten Vertrag einfach weiterlaufen lassen. Es soll jedoch Wechselmöglichkeiten in das neue System geben, wobei die Anbieter die Wechselgebühren (maximal 150 €) und Vertriebskosten nun über die gesamte Laufzeit verteilen müssen, was einen Wechsel attraktiver macht.

Hinweis: Da das Gesetz erst kürzlich den Bundestag passiert hat und noch die Zustimmung des Bundesrates benötigt, könnten sich Details im laufenden Jahr 2026 noch minimal ändern. Der offizielle Start der neuen Produkte ist für Anfang 2027 geplant.

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