Au-Pair und Besucher
Gastbesuche in Deutschland -
längere Auslandsaufenthalte
Erkrankungen und Unfälle können während einer Reise erhebliche Kosten verursachen. Auch die medizinische Versorgung ist in den meisten Urlaubsländern nicht auf dem erforderlichen Niveau. Gesetzlich versicherte Personen haben über Ihre Krankenkasse Versicherungsschutz in allen Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind hauptsächlich die EU-Staaten. Allerdings gilt dort keineswegs der in Deutschland gebotene Schutz, sondern nur das Leistungsniveau, dass den dort versicherten Personen gewährt wird. Das ist meist erheblich geringer als gewohnt. Auch behandeln viele Mediziner, insbesondere wenn sie über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, in den Urlaubsländern Touristen nur als Privatpatient gegen Barzahlung. Diese Kosten können nur durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Das Gleiche gilt auch für einen medizinisch notwendigen Rücktransport zur weiteren ärztlichen Behandlung in Deutschland, besonders bei Reisen in exotische Länder mit einer eher rudimentären ärztlichen Versorgung.
Das finanzielle Risiko aufgrund einer eigenen Erkrankung, oder der eines nahen Familienangehörigen, eines unvorhergesehenen Arbeitgeberwechsels oder Arbeitslosigkeit, eine gebuchte Reise nicht antreten zu können, oder eine Reise abbrechen zu müssen, kann durch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung abgesichert werden.
Für alle genannten Versicherungen gibt es die Möglichkeit der Absicherung einer einzelnen Reise, oder aber einer dauerhaften Versicherung zu einer günstigen Prämie für alle im Laufe eines Jahres geplanten und durchgeführten Reisen, unabhängig von deren Anzahl.
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