Unfallversicherung/Gruppenunfall

Unfallversicherung

Im Fall des Unfalls ein Glücksfall

Die Unfallversicherung: Finanzretter in der Not

Ein Unfall ist schnell passiert. Im Haushalt oder unterwegs. Die Folgen können schwerwiegend sein – bis hin zur Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit. Dann kann es finanziell eng werden.
Dem kann man vorbeugen: mit einer privaten Unfallversicherung. Daraus erhalten Sie im Unfallfall eine vereinbarte Geldleistung oder eine regelmäßige Unfallrentenzahlung. Sogar besondere Leistungen wie die Kostenübernahme für kosmetische Operationen oder die Bergung können Sie zusätzlich vereinbaren. Und für die finanziellen Konsequenzen einer Invalidität gibt es Extra-Policen. Insgesamt ein echter Glücksfall für Sie oder Ihre Liebsten, falls es zu einem Unglück kommt.

 

Kurzzeitversicherungen - wenig Schutz für viel Geld!

Aktuell werden von vielen Anbietern Kurzzeitverträge, häufig Unfall- versicherungen, angeboten. Diese gelten entweder für die Dauer eines Urlaubs oder dem Besuch einer bestimmten Veranstaltung. Die Prämien liegen im Regelfall im einstelligen Eurobereich und erwecken deshalb den Eindruck günstig zu sein. Das ist ein fataler Irrglaube!
Die Angebote bieten meist sehr geringe Deckungssummen, so dass im Ernstfall der Versicherungsschutz vollkommen unzureichend ist.
Lassen Sie sich nicht täuschen und lassen sich einen vernünftigen Versicherungsschutz für das ganze jahr berechnen - dann sind Sie rund um die Uhr vernünftig abgesichert.

Alles zum Thema Vorsorgevollmacht

Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass Sie als Ehe- oder Lebenspartner, Elternteil oder Kind im Falle einer gesundheitlichen Notsituatiuon Ihres Angehörigen zu dessen Vertretung berechtigt sind.
Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen schützt ihn zu Lebzeiten vor dem Zugriffsrecht Dritter. Dies gilt auch uneingeschränkt für Familienangehörige und Verwandte der nicht mehr handlungsfähigen Menschen.
Sollte jemand nicht mehr handlungsfähig sein, darf in seinem Auftrag nicht ohne Weiteres gehandelt werden.
Um im Sinne des nicht mehr handlungfähigen Menschen ohne Rücksprache und Genehmigung durch staatliche Stellen entscheiden zu dürfen, bedarf es einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Das gilt sowohl für alle privaten Belange, als auch für die Vertretung im geschäftlichen Bereich bei Unternehmern.
Aus diesem Grund ist die frühzeitige Beschäftigung mit den Thema unverzichtbar.

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