Bauhelferversicherung
Wenn Sie Eigenleistungen auf Ihrer Baustelle planen und Freunde, Verwandte und Bekannte Ihnen hierbei helfen, müssen diese, anteilig mit Ihrer Arbeitsleistung, von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden. Diese Meldung muss spätestens eine Woche nach Baubeginn erfolgt sein. Der Umfang des Arbeitseinsatzes ist zudem genau zu dokumentieren, damit der Zeiteinsatz nachvollziehbar ist. Für diese Helfer haben Sie – als Bauherr – auch eine Beitragsverpflichtung. Die Beiträge sichern eine Unterstützung bei den Risiken auf dem Bau, z.B. bei einem Unfall. Die Bauhelfer haben das Recht auf einen Versicherungsschutz im Versicherungsfall, auf den natürlich niemand hofft. Die Anmeldung der Helfer in der Berufsgenossenschaft ist in Deutschland die Pflicht des Bauherrn. Wenn den Helfern ein Unfall passiert, wird die Versicherung zwar trotzdem einstehen, doch Ihnen als Bauherrn werden Bußgeldkosten entstehen, die bis zu 2.500 € hoch sein können und dies steht in keiner Relation zur Prämie. Die Berufsgenossenschaften erfahren von Ihrem Bauvorhaben über die Bauämter, denn diese melden jeden Baubeginn. Meist wird dann automatisch von der Berufsgenossenschaft ein Fragebogen an den Bauherrn geschickt
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