Beamte auf Lebenszeit
Absicherung nach Maß!
Der Beamte auf Lebenszeit hat bei Eintritt seiner Dienstunfähigkeit Anspruch auf ungekürzte beamtenrechtliche Versorgung und Unfallruhegehalt, unabhängig von der Ursache der Dienstunfähigkeit.
Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der 60 monatigen Wartezeit, die aber üblicherweise bei der Berufung zum Beamten auf Lebenszeit bereits erfüllt ist.
Diese Versorgungsbezüge berechnen sich aus dem ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bei Eintritt der Dienstunfähigkeit, multipliziert mit dem Einbaufaktor 0,99. Hiervon wird der Versorgungsprozentsatz abzüglich eines Versorgungsabschlags, meist 10,8%, gezahlt.
Der Versorgungsprozentsatz ergibt sich aus der Anzahl an Jahren des aktiven Dienstes, des Wehrdienstes und der Zurechnungszeit, das sind 2/3 der Zeit vom Eintritt der Dienstunfähigkeit bis zum 60. Lebensjahres, multipliziert mit 1,79375% für jedes Jahr.
Auch hier verbleibt eine erhebliche Lücke zwischen dem letzten Dienstbezug und dem Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt
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