Beamte auf Probe
Absicherung nach Maß!
Der Beamte auf Probe hat eine etwas bessere Absicherung im Falle seiner Dienstunfähigkeit.
Wie der Beamte auf Widerruf wird der Beamte auf Probe bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit aus dem Dienstverhältnis entlassen und in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Hieraus erhält er Leistungen wenn er die 60 monatige Wartezeit erfüllt hat.
Tritt die Dienstunfähigkeit wegen eines Dienstunfalls ein, so erhält der Beamte auf Probe ein Unfallruhegehalt, tritt sie wegen einer Dienstbeschädigung ein, erhält er eine Ruhegehalt.
Das Ruhegehalt beläuft sich meist auf den Satz der amtsunabhängigen Mindestversorgung in Höhe von ca. € 1.500,--.
Das Unfallruhegehalt ist in der Regel etwas höher.
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