betriebliche Altersversorgung

Chefsache Versorgungslücke

Die betriebliche Altersversorgung – Ihre persönliche Rentenerhöhung

Vorsorgen fürs Alter oder den Invaliditätsfall, und dabei nur einen Teil des Geldes selbst aufbringen müssen? Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist das kein Problem – wenn sie Ihr Arbeitgeber bezuschusst oder sogar komplett für Sie übernimmt.
Aber sogar eine bAV, die Sie aus der eigenen Tasche zahlen, kann sich für Sie auszahlen. Denn damit sparen Sie Steuern – indem Sie die Beiträge von Ihrem Bruttogehalt zahlen und dieses damit senken. Einen Anspruch auf eine solche Entgeltumwandlung haben Sie als Arbeitnehmer auf jeden Fall. Und: Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, wenn Entgeltbestandteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt werden.
Und es gibt noch mehr Vorteile: Ihr Unternehmen übernimmt die Formalitäten, etwa die Auswahl des Versicherers oder die Beitragszahlungen. Und oft liegen durch Gruppenkonditionen die Kosten niedriger und die Renditen höher als bei einem privaten Abschluss. Dabei sind die Durchführungswege der bAV vielfältig: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – für jeden und jedes Unternehmen gibt es die optimale Lösung.
Wie sich eine betriebliche Alterversorgung auszahlt - ein Beispiel:
Aus 50 Euro 100 machen? Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine leichte Übung. Ein Beispiel: Eine Angestellte (Steuerklasse 1) zahlt 100 Euro ihres Bruttogehalts von 2.000 Euro per Entgeltumwandlung in eine bAV ein. Steuern und Sozialversicherungsabgaben entfallen. Tatsächlich kostet es die Mitarbeiterin also nur rund 50 Euro, um 100 Euro bAV-Beitrag aufzubringen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die bAV:

Der steuerfreie Höchstbeitrag beträgt 8% der Beitragsbemessungsgrenze(BBG) West, das sind € 6.768,-- pro Jahr. Beiträge in Höhe von bis zu 4% der BBG, also € 3.384,--, sind außerdem sozialabgabenfrei.
Dies gilt für alle Beiträge zu Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.
Arbeitgeber müssen seit dem 01.01.2019 bei allen Neuverträgen zusätzlich dier Beiträge um 15% aufstocken. 
Seit dem 01.01.2022 gilt diese gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufstockung auch auf bereits bestehende Altverträge. 
Auch Geringverdiener werden vom Staat gefördert.
Der Arbeitgeber erhält vom Staat 30% der Beiträge erstattet, die er seinen Beschäftigeten mit einem Bruttogehalt von maximal € 2.575,-- pro Monat als Zuschuss zu dessen Altersvorsorgevertrag leistet.

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