Diensthaftpflicht
Absicherung nach Maß!
Optimalen Versicherungsschutz erreicht der Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, wenn er zu seiner Privathaftpflichtversicherung die Bausteine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht abschließt.Der Versicherungsschutz sollte die Personen- und Sachschäden beim dienstlichen Umgang mit Geräten und Waffen, Diensthunden und -Pferden umfassen, ebenso Schäden am fiskalischen Eigentum, z.B. Schäden am Eigentum der Schule, Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen, den Geräteregress, sowie das Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen.
Weil im Dienst nicht nur Personen- und Sachschäden verursacht werden können, sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Schutz vor den dienstlichen Haftungsrisiken ergänzen.
Nur mit einer Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann sich der Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Regressansprüchen seines Dienstherrn oder Schadenersatzansprüchen Dritter schützen.
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