Gewerbeversicherungen
Gewerbeversicherungen
– Lebensretter fürs Geschäft
Spezielle Notfallabsicherung für Unternehmen
Eine Naturkatastrophe, ein Unfall, ein vom Unternehmer oder Mitarbeitern verursachter Schaden – das kann sich bis zur Existenzgefährdung für einen Betrieb auswachsen. Pflicht für jedes Unternehmen sind also entsprechende Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen. Für den ganzen Betrieb, Ihre Mitarbeiter, Maschinen, Daten oder auch Ihre Kfz-Flotte. Und gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wie Sie Ihr Unternehmen gegen den Notfall absichern, bespreche ich als Versicherungsmakler gerne mit Ihnen.
Alles zum Thema Vorsorgevollmacht
Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass Sie als Ehe- oder Lebenspartner, Elternteil oder Kind im Falle einer gesundheitlichen Notsituatiuon Ihres Angehörigen zu dessen Vertretung berechtigt sind.
Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen schützt ihn zu Lebzeiten vor dem Zugriffsrecht Dritter. Dies gilt auch uneingeschränkt für Familienangehörige und Verwandte der nicht mehr handlungsfähigen Menschen.
Sollte jemand nicht mehr handlungsfähig sein, darf in seinem Auftrag nicht ohne Weiteres gehandelt werden.
Um im Sinne des nicht mehr handlungfähigen Menschen ohne Rücksprache und Genehmigung durch staatliche Stellen entscheiden zu dürfen, bedarf es einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Das gilt sowohl für alle privaten Belange, als auch für die Vertretung im geschäftlichen Bereich bei Unternehmern.
Wer darf betriebliche Entscheidungen treffen, wer soll den Zahlungsverkehr abwickeln,; kurz: Wer hält das Unternehmen am Laufen?
Aus diesem Grund ist die frühzeitige Beschäftigung mit den Thema unverzichtbar.
Ich berate Sie individuell
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