Hobby und Freizeit
Einen besonderen Versicherungsschutz benötigen Ihre wertvollen Musikinstrumente und Sportausrüstungen. Diese werden ja sehr häufig auch außerhalb der versicherten Wohnung benutzt und können sowohl während des Transports, als auch bei der Benutzung, Schäden erleiden. Ebenso ist ein Diebstahl oder das einfache Abhandenkommen möglich.
Hierfür gibt es zu Ihrer Sicherheit speziellen Versicherungsschutz.
Im März 2017 wurde die Drohnen-Verordnung an die aktuellen Entwicklungen und Umstände angepasst. Es wurden Neuerungen wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht eingeführt, nach der an allen Fluggeräten ab 0,25 Kilogramm eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers angebracht werden muss – auch wenn die Drohne nur auf Modellflugplätzen geflogen wird. Bei unbemannten Luftfahrzeugen ab 2 Kilogramm müssen besondere Kenntnisse des Piloten nachgewiesen werden und ab 5 Kilogramm muss eine spezielle Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde zum Fliegen vorliegen.
Unverändert ist die die Versicherungspflicht für Drohnenbesitzer, um bei Unfällen gegen die hohen Folgekosten geschützt zu sein. Da die private Haftpflicht nicht immer dafür nicht ausreicht sollten Drohnenbesitzer eine separate Drohnenversicherung abzuschließen.
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