Krankenzusatzversicherung
Die Leistung macht den Unterschied
Die private Krankenzusatzversicherung
– Versorgung über die Pflicht hinaus
Ergänzen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) im Falle einer stationären Behandlung. Versicherte der GKV haben nur Anspruch auf die Behandlung in dem Krankenhaus, in das sie überwiesen werden, im Regelfall das nächstgelegene und für die GKV günstigste Krankenhaus. Die Behandlung wird dort vom jeweils diensthabenden Stationsarzt vorgenommen. Eine Unterbringung in einem Mehrbett-Zimmer, das können durchaus 4, 5 oder 6 Betten sein, ist vorgesehen. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist dies sicher nicht optimal für Ihre Genesung! Sichern Sie sich für den Ernstfall die Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens, in einem Krankenhaus Ihrer Wahl und auch die Unterbringung in einem ruhigen Einzel- oder 2-Bett-Zimmer!
Die Leistungen der GKV für Zahnersatz werden regelmäßig gekürzt und die bei Ihnen verbleibenden Restkosten immer höher! So leistet die GKV nur noch eine Pauschale, die entspricht meist nur einem Viertel der Gesamtkosten des Zahnersatzes. Sind Implantate notwendig oder gewünscht, so wird der Erstattungssatz noch erheblich geringer! In den letzten Jahren wurden auch die Erstattungen für professionelle Zahnreinigungen, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen und anderen sinnvollen zahnärztlichen Leistungen gestrichen oder gekürzt. Generell gestrichen wurden auch kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene, obwohl diese vielfach notwendig sind. Decken Sie dieses Kostenrisiko frühzeitig ab.
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