Pflege
Gepflegte Absicherung für den Pflegefall
Mit einer Pflegezusatzversicherung heute für morgen vorsorgen
Die Hälfte unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wird im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden – wir wissen nur nicht, welche. Für den Fall des Falles sollten Sie darauf finanziell vorbereitet sein.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Denn die gesetzlich verankerte Pflegeversicherung wird mit ihren Leistungen die Kosten fremder Hilfe nach Unfall, Krankheit oder im Alter lediglich zum Teil abdecken. Mit Ihrer Pflegezusatzversicherung bleiben Ihnen Ihr Vermögen und Ihr Zuhause erhalten und Ihre Angehörigen finanziell unbelastet.
Das finanzielle Risiko im Fall einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann auf drei Arten versichert werden.
Eine Pflegekosten-Versicherung halte ich für wenig geeignet, da diese nur nachgewiesene Kosten der Pflege erstattet. Eine freie Verwendung der Versicherungsleistung ist nicht möglich, beispielsweise bei Pflege durch Angehörige.
Die Pflegerenten-Versicherung funktioniert vom System her wie andere Kapitalversicherungen. Sie bezahlen während der Laufzeit einen konstanten Beitrag und erhalten im Fall Ihrer Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rentenleistung entsprechend der vorher vereinbarten Rentenhöhe und des jeweiligen Pflegegrads. Die Rente ist frei verfügbar. Eine höhere Rentenleistung ist durch mögliche Überschussanteile möglich. Beitragssteigerungen während der Vertragslaufzeit sind nicht möglich. Eine Versicherung gegen Zahlung eines Einmalbeitrags ist möglich, ebenso eine spätere Beitragsreduzierung oder -freistellung.
Die Pflegetagegeld-Versicherung funktioniert wie eine Krankentagegeld-Versicherung. Sie bezahlen einen Beitrag und erhalten das versicherte Tagegeld ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zur freien Verfügung ausbezahlt. Der Beitrag kann sich ändern, allerdings können auch Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung leichter eingearbeitet werden. Besonders flexibel ist die Möglichkeit das Pflegetagegeld für jeden Pflegegrad individuell festlegen zu können. Im Vergleich ist die Pflegetagegeld-Versicherung deutlich günstiger und flexibler als die Pflegerenten-Versicherung, allerdings bietet die Pflegerenten-Versicherung die Möglichkeit der Beitragsrückzahlung.
Rechnen Sie selbst und sehen Sie wie günstig Versicherungsschutz sein kann! Ihre individuellen Anforderungen an den Deckungsumfang Ihrer Versicherung können Sie nach der Erstberechnung selbst auswählen. Klicken Sie auf die Lupe(Qualitätsfilter) in der Leiste oberhalb der Berechnung und legen Ihren persönlichen Deckungswunsch fest.
Alles zum Thema Vorsorgevollmacht
Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass Sie als Ehe- oder Lebenspartner, Elternteil oder Kind im Falle einer gesundheitlichen Notsituatiuon Ihres Angehörigen zu dessen Vertretung berechtigt sind.
Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen schützt ihn zu Lebzeiten vor dem Zugriffsrecht Dritter. Dies gilt auch uneingeschränkt für Familienangehörige und Verwandte der nicht mehr handlungsfähigen Menschen.
Sollte jemand nicht mehr handlungsfähig sein, darf in seinem Auftrag nicht ohne Weiteres gehandelt werden.
Um im Sinne des nicht mehr handlungfähigen Menschen ohne Rücksprache und Genehmigung durch staatliche Stellen entscheiden zu dürfen, bedarf es einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Das gilt sowohl für alle privaten Belange, als auch für die Vertretung im geschäftlichen Bereich bei Unternehmern.
Aus diesem Grund ist die frühzeitige Beschäftigung mit den Thema unverzichtbar.
Sichern Sie Ihre Finanzen durch finantzielle und rechtliche Vorsorge und bleiben Sie selbstbestimmt!
Schaffen Sie Sicherheit für den ganzen Familienverbund und klären Sie die Verpflichtungen.
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