private Rente
Zögern Sie nicht, die Zeit drängt?
Für ab dem 01.01.2005 beginnenden Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen gilt die oben auf dieser Seite beschriebene Besteuerung der Erträge.Diese Besteuerung kann allerdings erheblich gemildert werden durch die nun mögliche Verteilung der Kapitalauszahlungen über mehrere Jahre, sodass durch eventuelle Mehrfachnutzung von Freibeträgen keine, oder nur geringe Steuerzahlungen anfallen.
Sollte aus diesen Verträgen eine lebenslange Rentenzahlung gewünscht werden, so sind diese mit einem Ertragsanteil von nur noch 18% zu versteuern.
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