Privathaftpflicht
Praktisch (Haft)Pflicht
Einfach unverzichtbar:
die private Haftpflichtversicherung
Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ist durch das Gesetz verpflichtet, Ersatz zu leisten. Unbegrenzt, ein Leben lang!
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie und alle mitversicherten Personen. Das können zum Beispiel Ihr Lebenspartner oder Ihre ganze Familie sein. Sie übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die schon bei geringem Anlass in vier- bis fünfstellige Bereiche reichen können.
Zum Beispiel bei der Beschädigung des Computers eines Bekannten mit Datenverlust. Oder beim Verlieren des Schlüssels einer Mietwohnanlage mit anschließend erforderlichem Austausch des zentralen Schlosses und aller Mieterschlüssel. Oder gar bei Personenschaden mit anschließend erforderlicher medizinischer Behandlung. Die Haftpflichtversicherung begleicht berechtigte Ansprüche. Darüber hinaus wehrt sie unberechtigte Forderungen ab.
Versicherungspflicht für Drohnen
Im März 2017 wurde die Drohnen-Verordnung an die aktuellen Entwicklungen und Umstände angepasst. Es wurden Neuerungen wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht eingeführt, nach der an allen Fluggeräten ab 0,25 Kilogramm eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers angebracht werden muss – auch wenn die Drohne nur auf Modellflugplätzen geflogen wird. Bei unbemannten Luftfahrzeugen ab 2 Kilogramm müssen besondere Kenntnisse des Piloten nachgewiesen werden und ab 5 Kilogramm muss eine spezielle Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde zum Fliegen vorliegen.
Unverändert ist die die Versicherungspflicht für Drohnenbesitzer, um bei Unfällen gegen die hohen Folgekosten geschützt zu sein. Da die private Haftpflicht nicht immer dafür nicht ausreicht sollten Drohnenbesitzer eine separate Drohnenversicherung abzuschließen.
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