Basisrente
Eins ist sicher: die(se) Rente
Die Rürup-Rente für Alle: Mehr Rente für Selbständige und Angestellte
Die Basisrente stellt eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht mit sehr engen Grenzen zur Vererbbarkeit auf Ehepartner und Kinder dar.Die Beiträge hierzu sind steuerlich geltend zu machen, d.h., sie wirken sich in der Beitragszahlungsphase steuermindernd aus. Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind, ebenso wie die zur GRV, ab dem Jahr 2005 zu 60% abzugsfähig, steigend um jährlich 2% bis zum Jahr 2025 auf dann 100%. Der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zur Basisversicherung ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Dieser Betrag wird jährlich entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Das sind im Jahr 2024 € 27.566,-- für Ledige und € 55.131,-- für Verheiratete. Die späteren Rentenzahlungen unterliegen in der Auszahlphase der Besteuerung, zunächst mit 50% der Rentenzahlungen im Jahr 2005, steigen bis auf 100% im Jahr 2040. Der bei Beginn der Rentenzahlung zutreffende %-Satz gilt für die gesamte Restdauer der Zahlungen, allerdings gelten Rentensteigerungen mit der Höhe des Steigerungsbetrages als neue Rentenzahlungen, für die der dann gültige Satz herangezogen wird. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit der zusätzlichen unregelmäßigen Zuzahlungen, d.h., es ist möglich in "guten" Jahren eine Sonderzahlung zu tätigen, die dann ebenfalls im Rahmen der geltenden Bestimmungen steuerlich begünstigt sind
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