Ruhestandsplanung
Absicherung nach Maß!
Der Beamte erhält nach seiner aktiven Dienstzeit mit 67 Jahren ein Ruhegehalt.
Die Höhe des Ruhegehalts bemisst sich nach dem letzten ruhegehaltsfähigem Dienstbezug und der Anzahl seiner Dienstjahre.
Für jedes Dienstjahr und die Zeit des Wehrdienstes erhält er 1,79375% seines ruhegehaltsfähigem Dienstbezugs, maximal 71,75%. Dieser Bezug wird dann nochmals um ca. 1% gekürzt.
Tritt der Beamten vor seinem 67. Geburtstag in den Ruhestand ein, so wird das Ruhegehalt für jeden Monat des früheren Ausscheidens aus dem aktiven Dienst um 0,3% gekürzt.
Das bedeutet einen zusätzlichen Abschlag in Höhe von 14,4& bei einem Eintritt in den Ruhestand mit 63 Jahren.
In dem Fall, dass der Beamte frühzeitig Dienstunfähig geworden ist reduziert sich das Ruhegehalt nochmal erheblich. Sowohl der ruhegehaltsfähige Dienstbezug ist geringer, als auch die der Berechnung zugrunde liegende Dienstzeit.
Somit ergibt sich für Beamte ein erheblicher Bedarf zur privaten Altersvorsorge um die Differenz zwischen seinem Dienst- und Ruhegehalt auszugleichen.
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