staatliche Absicherung?
Gut gesichert?
Es geht um Ihre Existenz!
Eine Absicherung der möglichen Berufsunfähigkeit durch die Sozialversicherungen gibt es für ab dem 02.01.1961 geborene Personen nicht mehr.
Leistungen können nur noch über die Erwerbsminderungsrente erwartet werden. Hierbei wird unterschieden zwischen Personen die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und den Personen, die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, egal welche Tätigkeit.
Der bisherige oder erlernte Beruf des Versicherten ist vollkommen unerheblich, ebenso das bisherige Einkommen und das Lohnniveau des möglichen Berufs. Selbst im dem Fall, dass der Versicherte nicht einmal drei Stunden täglich dir geringste Arbeit ausführen kann, erhält er maximal 32% seines letzten Bruttoeinkommens, bei drei bis sechs Stunden möglicher täglicher Arbeitszeit 16%. Dabei ist es egal ob der Versicherte tatsächlich eine Arbeitsstelle findet.
Für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte gilt zwar noch die Berücksichtigung des bisherigen Berufs, die mögliche Erwerbsminderungsrente ist aber genauso gering wie bei den später geborenen Personen.
Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Personen erhalten generell KEINE Erwerbsminderungsrente.
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