staatliche Förderungen

Wer hat was zu verschenken?

Da alle drei Sparformen, Bausparen mit VL und Wohnungsbauprämie und Fondssparen mit VL, beliebig miteinander kombiniert werden können ergibt sich eine maximale jährliche Sparzulage von € 192,30 für einen Ledigen, € 254,29 für Verheiratete von denen nur eine Person Arbeitnehmer ist, und € 384,60 für Verheiratete, die beide Arbeitnehmer sind. Zusätzlich können auch alle Kinder ab 16 Jahren, unabhängig von Ihrer Einkommenssituation, € 70,-- Wohnungsbauprämie erhalten. Vor allem Kinder erhöhen das maßgebende Einkommen zum Erhalt der staatlichen Bausparprämien. Die angegebenen Werte gelten für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und dienen der Orientierung; in Einzelfällen können die Beträge auch höher sein. So erhält ein Ehepaar bei dem beide Arbeitnehmer sind mit zwei Kindern Wohnungsbauprämien sogar bei einem Einkommen von bis zu ca. € 104.000,--, Arbeitnehmer-Sparzulage bei bis zu € 60.200,-- Brutto-Jahreseinkommen.

Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen

Der Staat fördert das Baussparen in zwei Formen, die auch zusammen in Anspruch genommen werden können.Zunächst kann jeder Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen. Diese Zahlungen müssen direkt vom Arbeitgeber an die Bausparkasse überwiesen werden. Hierbei ist es egal, ob der Arbeitgeber die Zahlungen ganz, oder teilweise, übernimmt, oder der Arbeitnehmer nur eigenen Beiträge leistet.Jeder Arbeinehmer kann jährlich bis zu € 470,-- in einen solchen Vertrag einzahlen, die Förderung beträgt 9%.Voraussetzung für die Gewährung der Zulage ist eine mindestens 6-jährige Spardauer und zusätzlich ein Jahr Ruhenszeit der Sparsumme.Die Einkommensgrenze beträgt hierbei € 17.900,-- für Ledige, bzw. € 35.800,-- bei Verheirateten, wobei jeweils nur das zu versteuernde Jahreseinkommen berücksichtigt wird.

Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämie kann jeder Sparer für seine Einzahlungen in einen Bausparvertrag erhalten, unabhängig von seinem Berufsstatus. Hier beträgt die Förderung 10% für maximal € 700,--pro Jahr bei Ledigen und € 1.400,-- bei Verheirateten. Die Regelungen sind entsprechend denen bei den VL-Zulagen, allerdings sind die Einkommensgrenzen höher, nämlich € 35.000,-- zu versteuerndes Jahreseinkommen, bzw. € 70.000,-- bei Verheirateten. Für alle ab 2009 beginnenden Verträge gilt allerdings, dass die Förderung nur bei einer "wohnwirtschaftlichen Verwendung" gezahlt wird. Zwei Ausnahmen gibt es, und zwar für Bausparer, die beim Abschluß des Vertrages noch keine 25 Jahre alt sind und in Härtefällen, z.B. Tod des Ehepartners, Erwerbsunfähigkeit oder mindestens einjährige Arbeitslosigkeit. In diesen Fällen kann über das Guthaben nach Belieben verfügt werden.

Wohn-Riester

Wohn Riester ist flexibler als man denkt.
Oft höre ich, dass Wohn Riester zu unflexibel wäre und daher würde es sich nicht für den Kunden lohnen. Dem stimme ich nicht ganz zu, den man hat mit Wohn Riester verschieden Möglichkeiten unvorgesehens zu gestalten. Die Gestaltungsmöglichkeiten nach Abschluss eines Wohn Riesters: 1.Verkauft der Eigentümer ein Haus, in das Riester Förderung geflossen ist, hat er künftig fünf statt vier Jahre Zeit, sich erneut eine selbst­genutzte Immobilie zuzu­legen. Sonst muss er die geförderten Beträge nach­versteuern. 2.Wie bisher müssen die Eigentümer im Renten­alter Steuern auf die geförderten Beträge zahlen, die auf einem Wohn­förderkonto verbucht sind. Man kann künftig aber jeder­zeit wählen, ob die Steuern jähr­lich oder auf einmal bezahlt werden. Zahlt der Bausparer sofort, muss nur 70 Prozent des Konto­stands versteuert werden. 3.Bis dato durften Sparer für den Erwerb von Wohneigentum bis zu 75 Prozent oder die komplette Summe aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Diese Einschränkung entfällt. Künftig kann jeder Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden, bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben. Was passiert, wenn der Kunde beruflich bedingt umziehen muss? Das Wohnförderkonto bleibt bestehen, wenn der Zulagenberechtigte bei der ZfA beantragt, dass er die eigene Wohnung aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs für die Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzt und beabsichtigt, die Selbstnutzung später wieder aufzunehmen. Die Selbstnutzung muss bei Beendigung der beruflich bedingten Abwesenheit, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres wieder aufgenommen werden. Für den Fall, dass die Selbstnutzung nach einem Wegfall der berufsbedingten Abwesenheitsgründe nicht wieder aufgenommen wird, erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung des Auflösungsbetrags. Was passiert, wenn der Kunde sich während der Finanzierungsphase scheiden lässt? Genau aufgrund solcher Fälle lässt das Gesetz nur einen Vertragsinhaber zu. Womit sich die Situation auf die Frage beschränkt, was mit dem Objekt passiert. Übernimmt ein Ehepartner das Objekt, muss der „ausgezahlte“ Ehepartner seinen Anteil versteuern. Aber die zeitnahe Versteuerung kann verhindert werden. Was passiert eigentlich, wenn Sie nach Renteneintritt sterben? Bei Einmalbesteuerung: Dann ist bereits alles erledigt. Es gibt keine Auswirkungen hinsichtlich Zulagen und Besteuerung. Bei ratierlicher Besteuerung: In der letzten Einkommensteuerveranlagung des Erblassers muss der noch nicht versteuerte Betrag aus dem Wohnförderkonto versteuert werden. Die Erben haben damit einen um diesen Steuerbetrag geminderten Nachlass. Ausnahme: Der überlebende Ehegatte bleibt in dem Objekt und übernimmt die verbleibende Besteuerung für die Folgejahre.

KfW-Förderungen

Nutzen Sie die vielfältigen Darlehen und Förderungen der KfW-Bank bei geplanten Baumaßnahmen.Die KfW bietet günstige Finanzierungsmöglichkeiten bei Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie über das KfW-Wohneigentumsprogramm.Außerdem besteht das KfW-Programm Erneuerbare Energien, sowie Programme zur Förderung von altersgerechtem Umbauen und energieeffizientem Sanieren bestehender Immobilien und energieeffizienten Neubauten.Einzelne Fördermöglichkeiten können unter bestimmten Umständen auch miteinander kombiniert werden.Über die Details der Abwicklung informiere ich Sie gerne! Zusätzliche Informationen über die KfW-Bank und deren Programme sind unter diesem Text für Sie bereit gestellt.

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