Vermögenswirksame Leistungen
Geld vom Chef!
Vermögenswirksame Leistungen:
Auch kleine Beträge hoch rentabel anlegen
Arbeitgeber bezuschussen im Rahmen Vermögenswirksamer Leistungen (VL) den privaten Vermögensaufbau. Und liegt das Einkommen unterhalb von € 40.000 zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Singles, € 80.000 bei Ehepaaren, hilft auch noch der Staat mit zusätzlichen Prämien. Die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, vermögenswirksam anzulegen, sind vielfältig. Das können Fondssparpläne aber auch Bausparverträge oder gar Einzahlungen in laufende Baudarlehen sein. Nach Abschluss eines Sparvertrages überweist der Arbeitgeber direkt an den Produktgeber. Die gesetzlich festgelegte Sparzeit beträgt sechs Jahre nach Abschluss plus die Zeit bis zum Jahresende im siebten laufenden Jahr. Danach ist das Kapital frei verfügbar.
Für Bausparverträge gibt es bis zu € 43/ € 86 Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich.
Für Anlagen in Aktienfonds gibt es maximal € 80 / € 160 Euro Sparzulage.
Bausparer bekommen, zusätzlich, Wohnungsbauprämie von bis zu € 70 / € 140 Euro jährlich, wenn ihre Einkünfte € 35.000 / € 70.000 nicht übersteigen.
Der Jahresbruttolohn kann auch über den Einkommensgrenzen liegen, denn Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge sind davon abziehbar. Die Zulage muss jährlich mit der Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden. Allerdings sind die VL im Gegenzug steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Ich berate Sie individuell
Sie wünschen weitere Informationen oder gleich ein persönliches Angebot?
Dann nehmen Sie Kontakt mit mit auf!
Oder gleich anrufen: 0221-4470634