Mofa, Moped, Roller und E-Scooter
Versicherung von E-Scooter, Mofas, Mopeds und Roller bis max. 50 km/h
E-Scooter-Versicherung ist seit dem 15.06.2019 Pflicht!
Am 15.06.2019 war es soweit:
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist in Kraft getreten. Damit dürfen die beliebten E-Scooter auf Straßen und Radwegen genutzt werden.
Allerdings nur von Personen ab 14 Jahren und mit Versicherungsplakette. Außerdem gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und zahlreiche weitere technische Anforderungen. Nur die E-Scooter, die diesen Anforderungen entsprechen erhalten die notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Ohne diese Bescheinigung ist eine Nutzung dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr nicht zulässig und somit auch nicht versicherbar. Dies gilt auch für alle bereits vorhandenen E-Scooter ohne eine entsprechende Betriebserlaubnis.
WICHTIG: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die Nutzung von E-Scootern in keinem Fall ab!
Weitere Elektrokleinstfahrzeuge, wie Mono-Wheels, E-Skateboards oder Hoverboards, sind nicht durch die eKFV gedeckt. Diese Fahrzeuge sind also nach aktuellem Stand nicht für den Straßenverkehr zulässig (§1 StVG) und deren Nutzung deshalb auch nicht versicherbar.
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